DEIN FÜHRERAUSWEIS

Um Deinen Lernfahrausweis zu erhalten musst Du die nachfolgenden Punkte in der angegebenen Reihenfolge abarbeiten.


1. Nothilfe - Kurs

Du möchtest den Lernfahrausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 beantragen?
Dann musst Du zuerst den „Nothilfe – Kurs“ besuchen.
Ohne diesen Nachweis kannst du das Anmeldeformular bei der MFK nicht einreichen.

Anerkannte Organisationen wie der Samariterverein oder auch bestimmte Fahrschule mit entsprechender Zusatzausbildung führen solche Kurse durch.

Der Kurs besteht aus 10 Lektionen (verteilt auf 4 bis 5 Tage oder ein Wochenende). Nach absolviertem Kurs erhältst Du die benötigte Bescheinigung.

Innerhalb der nächsten 6 Jahre solltest Du nun ein Antragsformular einreichen, denn so lange ist die Bescheinigung gültig. :-)

 Anmerkung:

MFK heisst in den meisten anderen Kantonen Strassenverkehrsamt und der „Nothilfe – Kurs“ steht für Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen oder im Volksmund auch Nothelfer genannt.


2. Lernfahrgesuch 

Das Anmelde-Formular kannst Du hier Downloaden  ( oder selber suchen auf der Seite der MFK-SO
(suchst Du ?).

Jetzt musst du:

 => Das Gesuch vollständig ausfüllen
 => Den Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen lassen
   (das Attest darf nicht älter als 2 Jahre sein)
 => Zwei farbigen Passfotos im Format 35 x 45 mm erstellen lassen (Fotograf oder Fotokasten)

Beinahe geschafft – jetzt musst du mit:
 dem Gesuch, dem Sehtest, den 2 Farbfötteli, dem Nothelfer-Ausweis, Deinem Pass (oder Deiner ID-Karte
 mit der Wohnsitzbestätigung oder dem Ausländerausweis) persönlich bei der MFK-SO in Olten oder
 Grenchen vorsprechen.

 Ich weiss, ist mega kompliziert und ein grosser Aufwand – aber sorry, geht nicht viel einfacher.
 Du kannst aber auch mit allen Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen, Dir dort den Wohnsitz
 bestätigen lassen und dann das Ganze auf die MFK bringen oder schicken.


3. Theorieprüfung 

Nachdem Du das Lernfahrgesuch eingereicht hast wird Dir die MFK-SO schriftlich mitteilen, ab wann Du
die Theorieprüfung absolvieren kannst.
Nur mit dieser Bestätigung wirst Du zur Prüfung zugelassen.

Beachte ferner:
Zur Theorieprüfung wirst Du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) zugelassen.

Die Theorieprüfung kann in der Regel jeweils am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder am Freitag bei der MFK-Olten absolviert werden.

Du kannst Dich direkt am Prüfungstag bei der MFK-Olten, jeweils zwischen 13:30 und 14:15 Uhr zur Theorieprüfung anmelden.

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 30.00 und ist bar zu bezahlen.

Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

 

Randdaten:          

Geprüft werden 50 Fragen // 1-2 Lösungen pro Frage sind möglich // maximal 14 Fehler sind erlaubt // die Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung kannst Du bei mir beziehe.

Unterstützung zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung gewünscht?


4. Lernfahrausweis 

Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir der Lernfahrausweis per Post zugestellt
(in der Regel innerhalb max. 5 Arbeitstagen).

Spätestens jetzt solltest Du mit Deinem Fahrlehrer einen Termin für die erste Fahrstunde absprechen, denn jetzt geht’s endlich los.

Übrigens:

Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig --- er kann NICHT verlängert werden.


5. Fahrausbildung - Fahrstunden

Ja, jetzt geht’s mit dem Lernfahrausweis endlich los!

Ich empfehle Dir die ersten paar Fahrstunden mit einem Fahrlehrer zu absolvieren – Du tust Dir und Deinen Liebsten damit vermutlich einen grossen Dienst – strapaziere doch lieber die Nerven und das Fahrzeug des Fahrlehrers!?

Nach den ersten Fahrstunden mit dem Fahrlehrer sollte so viel wie irgend möglich privat geübt werden können. Dabei kann das beim Fahrlehrer Erlernte in der Praxis vertieft werden.

 ==>> Üben ==>> Üben ==>> Üben ==>> . . . 

Achtung:
Private Lernfahrten nur mit einer Begleitperson, die seit mindestens 3 Jahre den Führerausweis der Kategorie B besitzt und das 23. Altersjahr vollendet hat !


6. VKU (Verkehrskunde-Kurs)

Ein guter Fahrlehrer wird Dich frühzeitig zum Besuch des Verkehrskundekurses  (VKU) auffordern um mit Dir die Planung der praktischen Führerprüfung besprechen zu können.

Nur mit dem VKU-Nachweis kannst Du Dich zur praktischen Führerprüfung anmelden!

Der Besuch der Verkehrskunde ist obligatorisch.

Der Kurs à insgesamt 8 Lektionen erstreckt sich über vier Wochentage/-Abende (jeweils 2 Lektionen pro Abend).

Die Kursbestätigung behält während 2 Jahren seine Gültigkeit.


7. Praktische Führerprüfung

Meine Fahrschüler bestimmen, meist in Absprache mit mir, über den Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung.

Die praktische Führerprüfung erfolgt durch Experten der MFK-SO, meist mit dem gewohnten, unserem Fahrschulauto, in Ausnahmefällen auch mal mit dem Privatauto.


8. Führerausweis


Nach bestandener praktischer Führerprüfung stellt die MFK-SO den Führerausweis meist innerhalb von
max. 5 Arbeitstagen per Post zu.

Die Regelung besagt, dass nach bestandener Prüfung den Führerausweis zunächst nur für 3 Jahre auf Probe ausgestellt wird!

Währen der Probezeit muss innerhalb von 12 Monaten 1 Weiterbildungskurs, der sogenannte WAB-Kurs besucht werden (damit Dir nach Ablauf der Probezeit Dein Führerausweis nicht aberkannt wird und Du Deinen definitiven Führerausweis einfordern kannst).