Inhaber eines Führerausweis aus einem EU - EFTA-Staat sind von der Kontrollfahrt befreit.
Unterlagen, welche für das Umschreiben benötigt werden, findest Du hier: Gesuchsformular.
Für den Umtausch Deines ausländischen
Führerausweises benötigst Du ein Passfoto und einen
aktuellen
Sehtest.
Nun musst Du persönlich beim der MFK oder der Einwohnerkontrolle mit dem ausländischen Führerausweis, der Identitätskarte, dem Ausländerausweis und der Wohnsitzbestätigung (Angabe des Einreisedatums) vorsprechen. Weitere Informationen entnimmst Du bitte dem Umtauschformular der MFK
Inhaber eines Führerausweis von ausserhalb eines EU - EFTA-Staates:
Besitzer eines Führerausweises aus einem anderen Staat absolvieren
innerhalb von 3 Monaten die soganannte Kontrollfahrt. Leider kann eine nicht bestandene oder
unentschuldigt versäumte Kontrollfahrt nicht wiederholt werden!
Wichtig:
Sollte die Kontrollfahrt nicht erfolgreich enden, so wird
der ausländische
Führerausweis entzogen
und
für die Schweiz ein Fahrverbot verhängt!
Ist dies der Fall, dann wirst Du wie ein neuer Fahrschüler behandelt, das heisst du muss zum Erlangen des schweizerischen Führerausweises die gesamte Ausbildung durchlaufen (Nothilfekurs, Gesuch Lernfahrausweis, Theorieprüfung, Verkehrskunde, evtl.
Fahrstunden und die praktische Führerprüfung musst Du wiederholen).
Siehe: Dein FÜHRERAUSWEIS
Wir empfehlen Dir dringend Dich sehr gut auf die Kontrollfahrt vorzubereiten (Du hast nur einen Versuch). Zumindets eine Fahrstunde bei einem Fahrlehrer zu nehmen ist bestimmt eine gute Idee.
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren und umfasst folgendes: