Neue Regeln ab 01.01.2021

Lernfahrausweis ab 17 Jahren Kat. B und BE

Ab dem 01.01.2021 darf bereits mit 17 Jahren Auto gefahren werden (natürlich nur mit berechtigter Begleitperson).
Jedoch kann die Führerprüfung erst 12 Monate nach Erhalt des Lernfahrausweises abgelegt werden.
Du musst also eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen (Sammeln von Erfahrungen / Fahrpraxis).
Bevor du mit dem privaten Üben und Fahren beginnst, empfehle ich Dir jedoch dringend eine professionelle Grundausbildung bei einem Fahrlehrer zu absolvieren. Andernfalls riskierst Du etwas Falsches einzuüben und solche Fehler später zu korrigieren erfordert sehr viel Aufwand, resp. Fahrstunden).

Bei der Fahrschule ALFA wirst Du über das richtige und effizienteste Vorgehen informiert und während der ganzen Lernphase professionell begleitet. Das Vorgehen wird individuell auf Dich ausgerichtet.

Motorradfahren ab 15, resp. 16 Jahren

Ab dem 01.01.2021 darf bereits Motorrad gefahren werden:

  • Motorräder der 50er-Klasse (50ccm, 45km/h, 4 kW) bereits ab 15 Jahren
  • Motorräder der 125er-Klasse (125ccm, 11 kW) bereits ab 16 Jahren
Wer zukünftig Motorräder der stärksten Klasse fahren will muss eine Fahrpraxis von mindestens
2 Jahren mit einem auf 35 kW beschränktes Motorrad ( Kategorie A ) belegen ==> und ==>
danach nochmals eine praktische Prüfung ablegen!

Uebergangsregelungen Fahren ab 17

Jahrgang 2002 ==> Fahren ab 17 Jahren nicht möglich
        ==> Lernfahrausweis ab 18 Jahren
       ==> wird der Lernfahrausweis noch 2020 erworben, dann muss
         keine 12-monatige Lernphase durchlaufen werden

Jahrgang 2003 ==> Fahren ab 17 Jahren möglich
        ==> wird der Lernfahrausweis noch 2021 erworben, dann kann die Führerprüfung ab
         dem 18-ten Geburtstag abgelegt werden, auch wenn man noch nicht 12 Monate
         im Besitz des Lernfahrausweises ist

Jahrgang 2004 ==> Fahren ab 17 Jahren möglich
        ==> Die Führerprüfung kann erst nach einer 12-monatigen Lernphase abgelegt werden!

Weitere Fragen ?

Ich bin 21 Jahre alt, wann kann ich die Prüfung machen?
       ==> 20-jährige und ältere Personen benötigen lediglich den Nachweis über den VKU
       ==> die 12-monatige Lernphase betrifft nur Personen, die den Lernfahrausweis vor
         dem 20. Geburtstag erworben haben

18 Jahre für die Kategorien A, C, CE, B1, C1, E

Basistheorie:
Eine bestandene Prüfung der Basistheorie ist unbeschränkt gültig. Wer aber nach der Annullierung des Führerausweises auf Probe ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis stellt, muss die Prüfung wiederholen!

A ohne Leistungsbeschränkung:
Der Lernfahrausweis der Kat. A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens 2 Jahren besitzt und Fahrpraxis nach Artikel 8, Absatz 6 VZV nachweisen kann.

Prüfungsfreier Aufstieg Kat. A unbeschr.:
Noch bis zum 30. Juni 2021 können Motorradfahrer der Kat. A prüfungsfrei zur Kat. A mit unbeschränkter Motorleistung aufsteigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. der Lernfahrausweis Kat. A beschränkt wurde vor dem 01.01.2021 erworben
2. die praktische Prüfung der Kat. A beschränkt wird bis am 30.06.2021 bestanden
3. eine klaglose Fahrpraxis während der letzten 2 Jahre vor Einreichung des Gesuchs um Aufhebung der Leistungsbeschränkung kann nachgewiesen werden

VKU, Verkehrkundeunterricht
Der 8-stündige Kurs wird in 4 Doppellektionen unterteilt (Verkehrssehen, Verkehrsumwelt, Verkehrsdynamik und Verkehrstaktik).
Der Unterricht ist auf mindestens 2 Tage verteilt und beginnt zwingend mit dem Teil Verkehrssehen.

Motorradfahrer
   ==> Wer den Führerausweis der Kat. A oder A1 erwerben will, muss innert 4 Monaten nach Erhalt des
     Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren
   ==> wird ein neuer Lernfahrausweis ausgestellt, dann muss die praktische Grundschulung nicht
     wieder holt werden
   ==> es werden maximal 2 Lernfahrausweise ausgestellt
   ==> Bewerber der Kat. A dürfen die praktische Grundschulung nit mit Fahrzeugen der Kat A1 absolvieren
   ==> die praktische Grundschulung dauert 12 Stunden,
     für Personen im Vorbesitz der Kat A1 lediglich 4 Stunden
   ==> der Fahrlehrer muss die Teilnahme an der Grundschulung und das Erreichen der Kursziele
     schriftlich bestätigen

Ausweis Kat. A1 ohne Prüfung
   ==> wer ab dem 01.01.2021 eine praktische Grundschulung abschliesst und später den
     Führerausweis der Kat. B erwirbt, erhält gestützt auf den bereits vorliegenden Nachweis
     den Führerausweis der Unterkategorie A1