Ab dem 01.01.2021 darf bereits mit 17 Jahren Auto gefahren werden (natürlich nur mit berechtigter Begleitperson).
Jedoch kann die Führerprüfung erst 12 Monate nach Erhalt des Lernfahrausweises abgelegt werden.
Du musst also eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen (Sammeln von Erfahrungen / Fahrpraxis).
Bevor du mit dem privaten Üben und Fahren beginnst, empfehle ich Dir jedoch dringend eine professionelle Grundausbildung bei einem Fahrlehrer
zu absolvieren. Andernfalls riskierst Du etwas Falsches einzuüben und
solche Fehler später zu korrigieren erfordert sehr viel Aufwand, resp.
Fahrstunden).
Bei der Fahrschule ALFA wirst Du über das richtige und effizienteste Vorgehen informiert und während der ganzen Lernphase professionell begleitet. Das Vorgehen wird individuell auf Dich ausgerichtet.
Ab dem 01.01.2021 darf bereits Motorrad gefahren werden:
Jahrgang 2002 ==> Fahren ab 17 Jahren nicht möglich
==> Lernfahrausweis ab 18 Jahren
==> wird der Lernfahrausweis noch 2020 erworben, dann muss
keine 12-monatige Lernphase durchlaufen werden
Jahrgang 2003 ==> Fahren ab 17 Jahren möglich
==> wird der Lernfahrausweis noch 2021 erworben, dann kann die Führerprüfung ab
dem 18-ten Geburtstag abgelegt werden, auch wenn man noch nicht 12 Monate
im Besitz des Lernfahrausweises ist
Jahrgang 2004 ==> Fahren ab 17 Jahren möglich
==> Die Führerprüfung kann erst nach einer
12-monatigen Lernphase abgelegt werden!
Weitere Fragen ?
Ich bin 21 Jahre alt, wann kann ich die Prüfung machen?
==> 20-jährige und ältere Personen benötigen lediglich den Nachweis über den VKU
==> die 12-monatige Lernphase betrifft nur Personen, die den Lernfahrausweis vor
dem 20. Geburtstag erworben haben
Basistheorie:
Eine
bestandene Prüfung der Basistheorie ist unbeschränkt gültig. Wer aber
nach der Annullierung des Führerausweises auf Probe ein neues Gesuch für
einen Lernfahrausweis stellt, muss die Prüfung wiederholen!
A ohne Leistungsbeschränkung:
Der
Lernfahrausweis der Kat. A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen
erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung
seit mindestens 2 Jahren besitzt und Fahrpraxis nach Artikel 8, Absatz 6
VZV nachweisen kann.
Prüfungsfreier Aufstieg Kat. A unbeschr.:
Noch
bis zum 30. Juni 2021 können Motorradfahrer der Kat. A prüfungsfrei zur
Kat. A mit unbeschränkter Motorleistung aufsteigen, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
1. der Lernfahrausweis Kat. A beschränkt wurde vor dem 01.01.2021 erworben
2. die praktische Prüfung der Kat. A beschränkt wird bis am 30.06.2021 bestanden
3.
eine klaglose Fahrpraxis während der letzten 2 Jahre vor Einreichung
des Gesuchs um Aufhebung der Leistungsbeschränkung kann nachgewiesen
werden
VKU, Verkehrkundeunterricht
Der 8-stündige Kurs wird in 4 Doppellektionen unterteilt (Verkehrssehen, Verkehrsumwelt, Verkehrsdynamik und Verkehrstaktik).
Der Unterricht ist auf mindestens 2 Tage verteilt und beginnt zwingend mit dem Teil Verkehrssehen.
Motorradfahrer
==> Wer den Führerausweis der Kat. A oder A1 erwerben will, muss innert 4 Monaten nach Erhalt des
Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren
==> wird ein neuer Lernfahrausweis ausgestellt, dann muss die praktische Grundschulung nicht
wieder holt werden
==> es werden maximal 2 Lernfahrausweise ausgestellt
==> Bewerber der Kat. A dürfen die praktische Grundschulung nit mit Fahrzeugen der Kat A1 absolvieren
==> die praktische Grundschulung dauert 12 Stunden,
für Personen im Vorbesitz der Kat A1 lediglich 4 Stunden
==> der Fahrlehrer muss die Teilnahme an der Grundschulung und das Erreichen der Kursziele
schriftlich bestätigen
Ausweis Kat. A1 ohne Prüfung
==> wer ab dem 01.01.2021 eine praktische Grundschulung abschliesst und später den
Führerausweis der Kat. B erwirbt, erhält gestützt auf den bereits vorliegenden Nachweis
den Führerausweis der Unterkategorie A1