9) WAB (WeiterBildungsKurs)

HOL DIR DEINEN DEFINITIVEN FÜHRERAUSWEIS

Neulenker- und Neulenkerinnen, welche ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit endet in der Regel nach drei Jahren und ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b „Ablaufdatum“ vermerkt.

WAB - Kurs

Innerhalb der Probezeit (3 Jahre, beginnend ab Erhalt des Führerausweises), ist ein Weiterbildungstag bei einem anerkannten Kursveranstalter zu absolvieren.

Wichtig:
Damit Du Deinen definitiven Führerausweis bekommst, musst Du innerhalb 12 Monaten nach erfolgreicher praktischer Prüfung einen WAB-Kurs absolvieren.

Weiterbildungskurs (WAB) absolviert:

  • Der Neulenker und die Neulenkerin erhält nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit den definitiven Führerausweis.

Weiterbildungskurs (WAB) nicht absolviert:

  • Der Führerausweis verfällt nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit und man muss wieder mit der kompletten Ausbildung beginnen.
    Wichtig:
    Du musst Dich selbst um die Einhaltung der 12-monatigen Frist kümmern, das Strassenverkehrsamt /  die MFK erinnert Dich NICHT daran!!!

Führerausweis-Entzug:

  • Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) mittels positivem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.

Weitere Informationen zum Führerausweis auf Probe.