Weiterbildungskurs (WAB) absolviert:
- Der Neulenker und die Neulenkerin erhält nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit den definitiven Führerausweis.
Weiterbildungskurs (WAB) nicht absolviert:
- Der Führerausweis verfällt
nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit
und man muss wieder mit der kompletten Ausbildung beginnen.
Wichtig:
Du musst Dich selbst um die Einhaltung der 12-monatigen Frist kümmern, das Strassenverkehrsamt / die MFK erinnert Dich NICHT daran!!!
Führerausweis-Entzug:
- Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung
entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr. Bei
einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der
Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens
nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) mittels positivem
verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
Weitere Informationen zum Führerausweis auf Probe.