Hast Du die vorangehenden Punkte bereits abgearbeitet?
Ja, jetzt geht’s mit dem Lernfahrausweis endlich los!
Ich empfehle Dir die ersten paar Fahrstunden mit einem
Fahrlehrer zu absolvieren – Du tust Dir und Deinen Liebsten damit vermutlich
einen grossen Dienst – strapaziere doch lieber die Nerven und das Fahrzeug des
Fahrlehrers!?
Nach den ersten Fahrstunden mit dem Fahrlehrer sollte so viel wie irgend möglich privat geübt werden können. Dabei kann das beim Fahrlehrer Erlernte in der Praxis vertieft werden.
==>> Üben ==>> Üben ==>> Üben ==>> . . .
Achtung:
Private Lernfahrten nur
mit einer Begleitperson, die seit mindestens 3 Jahre den Führerausweis der
Kategorie B besitzt und das 23. Altersjahr vollendet hat !